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Finanzlexikon: arbeitsentgelt

arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet.

Historisch, jedoch nicht juristisch, werden zwei Formen des Entgelts unterschieden, das meist monatlich relative stabile Gehalt eines Angestellten und den eher gewissen Schwankungen unterworfenen Lohn eines Arbeiters.


Von dem vereinbarten Bruttolohn bzw. Bruttogehalt gehen noch diverse Beträge weg, so

* Sozialabgaben und Versicherungen, darunter z.B.
o Rentenversicherung
o Krankenversicherung
o Pflegeversicherung
o Arbeitlosenversicherung
* Steuern, darunter z.B.
o Lohnsteuer (diese ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung)
* andere freiwillige Beiträge, wie Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge, z.B. einer Direktversicherung.

Nach Abzug dieser Beträge spricht man vom Nettolohn/Nettogehalt. Dieser Begriff bezeichnet den Teil des Lohns, der effektiv ausgezahlt und damit sofort verfügbar ist.


Vom Arbeitsentgelt sind zu unterscheiden:

* Besoldung (Preis für Arbeit eines Beamten)
* Sold (Preis für die Arbeit eines Militärangehörigen)
* Betriebsgewinn (Preis für Arbeit eines Selbstständigen)
* Honorar (Preis für die Arbeit eines freien Mitarbeiters)
* Provision (Preis für die Arbeit eines Handelsvertreters)
* Aufwandsentschädigung (Erstattung von Auslagen)

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